Pressemitteilungen
12. 03. 2006
Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes. Das gilt auch für den Nachzug ausländischer Ehepartner. Das Nachzugsalter willkürlich hinaufzusetzen und somit das Zusammenleben von Ehegatten zu verhindern, wäre ein eindeutiger Verfassungsverstoß.
Bettina Lauer
Telefon: (030) 227-52378
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STADLER: Schäubles falsche Forderungen werden auch durch ständige Wiederholungen nicht richtig
BERLIN. Zu den Äußerungen von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble, 21 Jahre als Regelfall für den Ehegattennachzug bei Einwanderern einzuführen, erklärt der Innenexperte der FDP-Bundestagsfraktion, Max STADLER:Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes. Das gilt auch für den Nachzug ausländischer Ehepartner. Das Nachzugsalter willkürlich hinaufzusetzen und somit das Zusammenleben von Ehegatten zu verhindern, wäre ein eindeutiger Verfassungsverstoß.
Bettina Lauer
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